Voraussetzungen
Formale und informelle Voraussetzungen müssen für das Fernstudium erfüllt werden oder in Eigenleistung im Studienverlauf nachgearbeitet werden.Persönliche Studienvoraussetzungen
Die Mehrheit der Studienangebote für ein Fernstudium Jura richtet sich an berufserfahrene Fachakademiker, deren Erststudium möglicherweise bereits einige Zeit zurückliegt. Die Bereitschaft, sich parallel zur Berufstätigkeit mit dem anspruchsvollen Fernstudium als Weiterbildung zu arrangieren, bedeutet zugleich, dass Sie sich (wieder) an Lerntechniken abseits der beruflichen Anforderungen gewöhnen müssen.
- Selbstdisziplin,
- Zeitmanagement,
- Zielorientierung,
- Durchhaltevermögen und
- eine positive Einstellung zum lebenslangen Lernen
sind zentrale Soft Skills, die Sie mitbringen müssen, um erfolgreich ein berufsbegleitendes Master-Studium in einer rechtswissenschaftlichen Vertiefung abzuschließen.
Wichtig für ein erfolgreiches Jurastudium sind auch ein ausgeprägtes logisches Denkvermögen und ein großes Interesse an strukturierten Arbeitsprozessen. Die Studienkonzepte beinhalten neben den juristischen Kernthemen auch wirtschaftswissenschaftliche und informationstechnologische Module. Aus diesem Grund sind gute mathematische Kenntnisse ebenfalls Voraussetzung für einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit.
Formale Voraussetzungen für das Fernstudium Jura
Um ein grundständiges Studium beginnen zu können, müssen Sie die erforderlichen Bildungsvoraussetzungen mitbringen. Das ist in der Regel die Hochschulreife, die Sie belegen mit- der allgemeinen Hochschulreife (Abitur),
- der Fachhochschulreife,
- der fachgebundenen Hochschulreife oder
- einem Meisterabschluss.
Sofern Sie nicht als “Bildungsinländer/-in” gelten, d.h. einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss besitzen, müssen Sie im Einzelfall prüfen, mit welchen Unterlagen und Beglaubigungen Sie eine gleichwertige Vorbildung belegen. Eine Studienberatung durch die Hochschule bietet in dieser Frage Unterstützung.
Obligatorische Fachqualifikation
Für das konsekutive Studium zum Master of Laws oder das weiterbildende Studium zum Master of Arts in Jura wird vorausgesetzt, dass eine einschlägige akademische Ausbildung absolviert wurde. Die als Weiterbildungen im Masterbereich konzipierten Fernstudiengänge setzen die fachgemäße Qualifikation der Studierenden voraus. Zu den angebotsübergreifenden Voraussetzungen zählen- ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium oder
- mindestens das erste juristische Staatsexamen und
- eine mindestens einjährige Berufspraxis in einem einschlägigen juristischen Tätigkeitsfeld.
Alternativ kann bei einem Teil der Fernstudiengänge, jeweils abhängig vom gewählten Studienprogramm, eine qualifizierte kaufmännische Tätigkeit
- in einem Unternehmen,
- in einer Behörde,
- in einem Verband oder
- in einer anderen Organisation
als ausreichende Fachqualifikation von der anbietenden Hochschule anerkannt werden.